NOTFALLdienst / Vertretungsdienst zur Abklärung unaufschiebbarer gynäkologisch-geburtshilflicher Erkrankungssymptome – außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten – alles andere in den Praxen zeitnah abklären lassen -. Wartezeit mitbringen. Ggf. Coronakriterien u. Einschränkungen beachten.
Für Mitglieder: Vertreterregelungen der KVBW beachten! AB-Ansagen aktualisieren. Hygienekonzepte beachten.